Stakeholder Management in IT Projekten

Elektronische Dienstleistungen: Neue MwSt.-Regeln

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Ab dem 1. Januar 2015 gilt die Gesetzesänderung des Bundesfinanzministeriums für die Besteuerung elektronischer Dienstleistungen. Ab dem nächsten Jahr fällt die Umsatzsteuer in Deutschland und somit dem Sitz des Kunden an. Bis dahin wird die Steuer noch im Heimatland des Anbieters erhoben. Das Gesetz wurde nach einer EU-Richtlinie geändert:

„Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- und auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen an private Kunden innerhalb der Europäischen Union werden bisher in dem Staat mit Umsatzsteuer belegt, in dem das Unternehmen ansässig ist, das die Dienstleistung erbringt. Dies gilt zum Beispiel auch für die großen Anbieter von Musik, e-Books, Apps und Filmen zum Download im Internet. Ab dem nächsten Jahr sind diese Umsätze in Deutschland zu versteuern, wenn der Kunde in Deutschland wohnt. Die Neuregelung ist im Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften enthalten.“

Von dem neuen Gesetz sind so gut wie alle Bereiche von Internet-Dienstleistungen betroffen, also die Bereiche Musik, Downloads, Software und Ebooks, aber auch die Bereitstellung einer Website oder Webhosting. Auch, wenn Programme und Ausrüstungen von außerhalb Deutschland gewartet werden, tritt das neue Gesetz, das vom Bundesrat bereits abgesegnet wurde, in Kraft.

Quellennachweis: WinFutre

constagEXPERT

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